Beschluss:

Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt.:
Erhöhung Grundsteuer A von derzeit 400 Punkten um 60 Punkte ( Mehreinnahme ca. 3966,60 € ) auf Hebesatz 460 Punkte
Erhöhung Grundsteuer B von derzeit 400 Punkten um 60 Punkte ( Mehreinnahme ca. 239866,80 € ) auf Hebesatz 460 Punkte
Erhöhung Gewerbesteuer von derzeit 400 Punkten um 50 Punkte ( Mehreinnahmen ca. 468750,00 € ) auf Hebesatz 450 Punkte

Begründung:
Das sind die Hebesätze, die ausreichen um unseren Gemeindehaushalt in den nächsten Jahren auszugleichen wenn Niestetal auf das Betreiben des Wichtelbrunnenbades, Naturerlebnisbades und den Neubau eines Bades in Eigenregie (allein) verzichtet.

Antrag Steuerhebesätze neu

« Beendigung der Planung und des Ersatzneubaus Hallenbad in Niestetal Antrag Vertreterbegehren nach § 8b HGO »