Die CDU Fraktion bittet um die Beantwortung nachfolgender Fragen
in der Gemeindevertretersitzung am 06.12.2018.:

Wenn in den Niestetaler Nachrichten Nr. 34/2018 vom 23.08.2018 unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen, hier „Umlegung zum Solarwerk“ der Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal als Umlegungsstelle am 26.04.2018 die vereinfachte Umlegung.:
Verfahrensgebiet „Zum Solarwerk“
Gemeinde: Niestetal
Gemarkung: Sandershausen (1581)
Flur: 20
beschlossen haben soll, stellen sich für uns einige Fragen, auch wenn in Ihrem Antwortschreiben vom 12.10.2018 steht, dass die CDU Fraktion Niestetal weder Eigentümer, sonstiger Beteiligter, dinglich Berechtigter noch sonstige Person und somit kein Verfahrensbeteiligter im Sinne des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist.

1.) Ist es rechtlich in Ordnung eine ganze Flur in einer Gemarkung anzugeben, obwohl nur einzelne Flurstücke betroffen sind ?
2.) Ist es rechtlich in Ordnung wenn auf den Beschluss des Gemeindevorstands vom 26.04.2018 bezuggenommen wird, an diesem Tag aber keine Gemeindevorstandssitzung war und somit auch kein Beschluss gefasst wurde ?
3.) Ist der Gemeindevorstand der Meinung, das s es eigentlich rechtlich egal ist, was man bei einer Veröffentlichung in den NN unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachung schreibt ?
4.) Wird der Gemeindevorstand den Umlegungsbeschluss mit den richtigen Daten neu veröffentlichen ?

Wenn nein, bitten wir die rechtliche Bewertung der befragten Stellen schriftlich beizufügen.

Anfrage vereinfachte Umlegung

« Anfrage Handlungsauftrag für den Gemeindevorstand und Gemeindeverwaltung Gemeindehaushalt in Zukunft rechtzeitig einbringen und beschließen »

Jetzt teilen: